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307 Genehmigung für die Verwendung alternativer Verpackungen (spezifische Verpackungsanweisungen)

Zum Antrag (*)

Die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße, der Schiene und den Binnengewässern ist durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geregelt. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist die zuständige Stelle in der Bundesrepublik Deutschland. Sie können hier eine Genehmigung für die Verwendung alternativer Verpackungen einschließlich Großpackmitteln (IBC) gem. ADR 4.1.8.7 beantragen.

LeiKa-Schlüssel

77000000000144