Veröffentlicht am 27. August 2026
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Abteilung 2
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Fachbereich 2.4
Prüfung und Bewertung von Explosivstoffen, Pyrotechnik FACHBEREICH 2.4 Aufgabe des Fachbereichs 2.4 ist die Prüfung, Bewertung und fachliche Beratung für alle Belange des Umgangs mit und des Transport