Anerkennung von Inspektionsstellen für die Durchführung der erstmaligen und wiederkehrenden Prüfungen und Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) nach 6.5.4.4 ADR/RID 310 Seite 1 von 1 Ich stimme der Da
Verbringungsgenehmigungen für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen 201 Seite 1 von 5 Ich stimme der Datenschutzerklärung und der elektronischen Verarbeitung der im Antrag
Radioaktive Abfälle müssen sicher entsorgt werden: Zu einer nachhaltigen Energiewende gehören der Transport und die Lagerung von radioaktiven Materialien in speziellen Behältern. Eine Kompetenz der BAM: Behältersicherheitsprüfungen.
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Die BAM ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.