Druckgeräte
Europäische Regelung
Richtlinie 2014/68/EU über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt
Umsetzung in Deutschland
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV)
"Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass die Betriebsanleitung und die Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache beigefügt sind"
Zuständiges Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
