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Einfache Druckbehälter

Europäische Regelung

Richtlinie 2014/29/EU über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt

Umsetzung in Deutschland

Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über einfache Druckbehälter - 6. ProdSV)

Zuständiges Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Zuständige Behörden der Länder

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Die BAM ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde 
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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