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Energieverbrauchskennzeichnung

Europäische Regelung

Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung

Umsetzung in Deutschland

Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)

Weitere Informationen

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Zuständiges Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
 

Zuständige Behörden der Länder

Marktüberwachung EnVKG
 

Die BAM ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde 
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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