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Explosivstoffe für zivile Zwecke

Europäische Regelung

Richtlinie 2014/28/EU über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke

Umsetzung in Deutschland

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)

Weitere Informationen

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Zuständiges Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Zuständige Behörden der Länder

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Die BAM ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde 
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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