Explosivstoffe für zivile Zwecke
Europäische Regelung
Richtlinie 2014/28/EU über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke
Umsetzung in Deutschland
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
Weitere Informationen
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Zuständiges Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
