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Fahrräder

Es gibt keine Spezielle Vorschrift für Fahrräder, so dass diese unter die allgemeine Produktsicherheit fallen (es gibt harmonisierte Normen speziell zur Sicherheit von Fahrrädern). 

Für die Teilnahme am Straßenverkehr gibt es jedoch Anforderungen aus der 

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) 

So muss ein Fahrrad zwei unabhängige Bremsen haben, eine helltönende Glocke sowie eine Beleuchtungseinrichtung und mehrere Reflektoren. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Ein Pedelec kann einen elektrischen Unterstützungsmotor mit einer maximalen Leistung von 250W haben und darf bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen. 

Schnellere Pedelecs oder elektrische Kleinkrafträder benötigen eine Typenzulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt

Weitere Informationen 

ADFC

Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 

Zuständiges Ressort 

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 

Zuständige Behörden der Länder 

Produktsicherheit: ICSMS Behördensuche 

Die BAM ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde 
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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