Zum Inhalt springen

Funkanlagen

Europäische Regelung

Richtlinie 2014/53/EU über die Bereitstellung von Funkanlagen

Umsetzung in Deutschland

Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Funkanlagengesetz - FuAG)

Zuständiges Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Bundesnetzagentur (BNetzA)

Marktüberwachung

Bundesnetzagentur (BNetzA)

Die BAM ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde 
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Cookies