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Reifenkennzeichnung

Europäische Regelung

Verordnung (EU) 2020/740 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter

Umsetzung in Deutschland

Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2020/740 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter (Reifenkennzeichnungsverordnung - ReifKennzV)

Zuständiges Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
 

Zuständige Behörden der Länder

Marktüberwachung
 

Die BAM ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde 
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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