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Särge

Keine gesetzlichen Vorschriften

Die Kommunen und Gemeinden legen in der Regel selber Anforderungen in den Friedhofsordnungen fest.

Särge dürfen demnach den Verwesungsprozess nicht verhindern und bei der eigenen Zersetzung oder Verbrennung keine umweltschädlichen Stoffe freisetzen. Problematisch sind dabei insbesondere bestimmte Lackierungen, Griffe und Innenausstattungen.

Normen

DIN EN 15017 "Bestattungsdienstleistungen - Anforderungen"
VDI 3891 “Emissionsminderung - Anlagen zur Humankremation”

Die BAM ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde 
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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