Schiffsausrüstung
Europäische Regelung
Richtlinie 2014/90/EU über Schiffsausrüstung
Umsetzung in Deutschland
Schiffsausrüstungsverordnung (SchAusrV)
Eine nationale Zulassung erteilt das BSH für Schiffsausrüstung, die nach deutschem Recht zulassungspflichtig ist, zu der es aber keine international harmonisierten Anforderungen gibt.
Zuständiges Ressort
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
