Spielzeug
Europäische Regelung
Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug
Umsetzung in Deutschland
§4 (3) "Die Hersteller müssen beim Inverkehrbringen eines Spielzeugs die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache zur Verfügung stellen."
Zuständiges Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
