Sportboote und Wassermotorräder
Europäische Regelung
Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und Wassermotorräder
Umsetzung in Deutschland
Die EU-Konformitätserklärung ist in deutscher Sprache auszustellen. Jeder Hersteller hat dem Produkt die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen nach Maßgabe des Satzes 2 im Eignerhandbuch in deutscher Sprache beim Inverkehrbringen beizufügen.
Zuständiges Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
