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Textilkennzeichnung

Europäische Regelung

Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen

Umsetzung in Deutschland

Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG)
 

"Textilerzeugnisse dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie entsprechend [...] der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 in deutscher Sprache zur Angabe ihrer Faserzusammensetzung etikettiert oder gekennzeichnet sind."

Zuständiges Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
 

Zuständige Behörden der Länder

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Die BAM ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde 
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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