Verpackungen und Verpackungsabfälle
Europäische Regelung
Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Umsetzung in Deutschland
"Registrierungspflicht für Hersteller/Erstinverkehrbringer
Wer systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt (Hersteller/ Erstinverkehrbringer), muss bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Die Herstellereigenschaft knüpft dabei an das erstmalige gewerbsmäßige Inverkehrbringen oder Einführen nach Deutschland an und ist unabhängig von der Vertriebsmethode oder Handelsstufe (§ 3 Verpackungsgesetz (VerpackG))."
Zuständiges Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Umweltbundesamt (UBA)
Zuständige Behörden der Länder
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Weitere Informationen
Merkblatt zur neuen Verpackungsverordnung (DIHK)
Leifaden zur Verpackungsverordnung (IHK Bodensee)
