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[Kennzeichen und die Bauartzulassung von] Verpackungen, IBC, Großverpackungen, Bergungsverpackungen und Bergungsgroßverpackungen nach den Kapiteln 6.1, 6.3, 6.5 und 6.6 ADR/RID bzw. IMDG-Code

301

  • LeiKa-Schlüssel
  • Rechtsgrundlage(n)
  • Erforderliche Unterlagen
  • Bearbeitungsdauer
  • Ansprechpunkt
  • Weitere Informationen

LeiKa-Schlüssel

99089138007000

Rechtsgrundlage(n)

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 

http://www.gesetze-im-internet.de/ggvseb/index.html

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (online Formular 301) auf Zulassung einer Gefahrgutverpackung
  • Ggf. formloses Schreiben zur Übernahme der Kosten die durch die Bearbeitung der BAM anfallen
  • Prüfbericht(e) durch BAM oder von der BAM anerkannten Prüfstelle
  • Technische Zeichnungen
  • Weitere Nachweise nach Aufforderung (z. B. Fotos)

Voraussetzungen

Grundsätzlich kann ein Antrag auf Zulassung einer Gefahrgutverpackung ohne Vorbedingungen gestellt werden. Im Lauf des Verfahrens werden jedoch Prüfberichte von BAM anerkannten Prüfstellen benötigt. Der Hersteller der Verpackungen, Großverpackungen oder Großpackmittel muss in der Regel sein Qualitätssicherungsprogramm von der BAM anerkennen lassen und sich einer regelmäßigen Fertigungsüberwachung durch die BAM oder von der BAM anerkannte Fertigungsüberwacher unterziehen.

Veränderungen an bestehenden Zulassungen von Gefahrgutverpackungen können nur vom Zulassungsscheininhaber beantragt werden.

Kosten

Gebühren, Auslagen, etc.

Die Kosten für die Zulassung einer Verpackung, einer Großverpackung, eines Großpackmittels (IBC), einer Bergungsverpackung oder einer Bergungsgroßverpackung für Gefahrgut werden nach der (GGKostV) abgerechnet: Gebühren gemäß § 12 Abs. 1 und 2 GGBefG i. V. m. § 1 und Anlage 3 GGKostV.

Bearbeitungsdauer

Antragsteller ohne jegliche Erfahrung in diesem Bereich müssen mit 3 bis 9 Monaten rechnen.

Hat ein Antragsteller bereits die Kostenübernahme und die Bedingungen zum Qualitätssicherungsprogramm und zur Fertigungsüberwachung geregelt und die Bauartprüfung durchführen lassen, so verringert sich die Bearbeitungsdauer auf etwa 10 Arbeitstage vom Eingang des Antrages bei der BAM bis zur Fertigstellung der Zulassung.

Ansprechpunkt

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Fachbereich 3.1 Sicherheit von Gefahrgutverpackungen und Batterien

Unter den Eichen 87, 12205 Berlin
Postanschrift: 12200 Berlin
Telefon: +49 30 8104-0,
Fax: +49 30 8104-7-2222

E-Mail:

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