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Anerkennung von Inspektionsstellen für die Durchführung der erstmaligen und wiederkehrenden Prüfungen und Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) nach 6.5.4.4 ADR/RID

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Die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße, der Schiene und den Binnengewässern ist durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geregelt. In der GGVSEB ist vorgesehen, dass Inspektionsstellen die erstmaligen und wiederkehrenden Inspektionen und Prüfungen von IBC nach 6.5.4.4 ADR/RID durchführen. Diese Inspektionsstellen müssen durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) anerkannt sein. Das Anerkennungsverfahren ist in der BAM-GGR 002 (nicht barrierefrei) [PDF, 639 KB] beschrieben. Hier können Sie eine Anerkennung als Inspektionsstelle beantragen. 

Erforderliche Unterlagen

Ausgefülltes Antragsformular der BAM: 

antrag-auf-anerkennung-als-inspektionsstelle.docx [DOCX, 67 KB]

Ansprechpunkt 

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) 

Fachbereich 3.1 

Unter den Eichen 44-46 

12203 Berlin 

E-Mail:
 

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