Die BAM übernimmt Aufgaben im Bereich der Zulassung und Konformitätsbewertung. Konformitätsbestätigungen können Voraussetzung für das Inverkehrbringen eines Produktes sein.
Die BAM ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.